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EUROPÄISCHES PARLAMENT LEHNT ANTRAG GEGEN STANDARDS ZUR NACHHALTIGKEITS-BERICHTERSTATTUNG AB

Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch, 18. Oktober 2023, einen Antrag gegen die von der Europäischen Kommission angenommenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zurückgewiesen. Nach dem Scheitern des Antrags dürfte dem Inkrafttreten der Standards am 1. April 2024 nichts mehr im Wege stehen. Lindenpartners schaffen mit dem Software-Tool „ESRS easyaccess“ einen einfachen Zugang zu der komplexen Materie.

  • Dr. Thomas Asmus
  • Dr. Lorenz Müller
  • Dr. Nils Christian Ipsen
October 18, 2023

Der Antrag

Der von 44 Abgeordneten der Fraktionen der Europäischen Volkspartei und Renew Europe getragene Antrag hatte Einwände gegen die von der Kommission am 31. Juli angenommenen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) geltend gemacht. Erhebt das Parlament bei delegierten Rechtsakten wie den auf der Grundlage der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) verabschiedeten ESRS solche Einwände, kann der Rechtsakt nach Artikel 290 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht in Kraft treten. Eine entsprechende Mehrheit kam indessen nicht zustande: Der Antrag wurde im Gegenteil bei 261 Ja-Stimmen und 359 Gegenstimmen sowie 11 Enthaltungen abgelehnt.

Der überwiegend von deutschen EU-Parlamentariern eingebrachte Antrag war nur wenige Tage vor Ende der maßgeblichen Frist, die am 21. Oktober endet(e), zur Abstimmung gestellt worden. Der Antrag hatte kritisiert, dass die ESRS für die Unternehmen mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden seien, der insbesondere kleinere Unternehmen stark belaste. Dies laufe dem Ziel der EU-Kommission zuwider, Bürokratie- und Berichtslasten der Unternehmen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft abzubauen. Gefordert wurde eine erhebliche Reduzierung der Komplexität und Anzahl der Berichtspflichten sowie die Anhebung der Beschäftigtenzahlen, ab der die Berichtspflichten gelten. Konkret wurde insofern verlangt, bei der ohnehin geplanten Anhebung der Größenklassen der Bilanzrichtlinie (in Deutschland umgesetzt in § 267 HGB) nicht nur die monetären Schwellenwerte bei Bilanzsumme und Umsatzerlösen zu erhöhen, sondern auch die maßgebliche Zahl der Beschäftigten für mittelgroße Kapitalgesellschaften neu festzulegen, nämlich auf eine Spanne von 500 bis zu 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die zuständige Kommissarin, Mairead McGuinness, hatte erklärt, sie habe entsprechende Bedenken bereits bei den Arbeiten an den Entwürfen zu den Standards berücksichtigt; die ESRS würden keine unverhältnismäßigen Lasten mehr mit sich bringen.

Hintergrund: Green Deal und Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen soll die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden. Nach dem europäischen Green Deal muss in Europa zu diesem Zweck „das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt werden“. Dafür wird sehr viel Kapital benötigt. Dieses soll durch Transparenz der Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten mobilisiert werden. Dazu bedarf es zuverlässiger und vergleichbarer Informationen, die ein „Greenwashing“ verhindern. Das soll durch die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erreicht werden.
Anfang 2023 ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in Kraft getreten. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen der europäischen Wirtschaft – gestaffelt nach Größe und Umsatz – beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 zu einer ausführlichen und detaillierten ESG-Berichterstattung. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen der Privatwirtschaft berichtspflichtig sein werden. Hinzu kommen zahlreiche öffentliche Unternehmen. Deren Zahl gibt der Verband der Wirtschaftsprüfer mit etwa 18.500 an.

Europäische Berichtsstandards

Konkretisiert werden die Berichtspflichten nach der CSRD durch detaillierte Berichtsstandards. Die bereits von der Kommission angenommenen Standards bestehen aus zwei allgemeinen und zehn themenspezifischen Regelwerken. Sektorspezifische Standards und Standards für kleine und mittlere Unternehmen sollen noch folgen.
Entwürfe der ESRS hatte die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) im November vergangenen Jahres vorgelegt und waren von der Kommission zur Konsultation an die Mitgliedsstaaten übermittelt worden. Daraufhin waren – auch aus Deutschland – zum Teil sehr kritische Stellungnahmen abgegeben worden.

Die Kommission hatte die Vorgaben der ESRS, die bereits im Laufe des Konsultationsverfahren der EFRAG erheblich verschlankt und vereinfacht worden waren (siehe Blog vom 20. Juni), vor diesem Hintergrund weiter modifiziert und reduziert und die überarbeiteten Entwürfe im Juni für einen Monat (bis 7. Juli) öffentlich zur Diskussion gestellt. Daraufhin waren über 600 Stellungnahmen eingegangen. Diese kritisierten die Vorgaben zum Teil als nach wie vor zu weitgehend, zum Teil als viel zu schwach, wofür vor allem die Änderungen der Entwürfe durch die Kommission verantwortlich gemacht wurde. Die Kritik, die Vorgaben der Standards reichten nun nicht mehr aus, um eine im Sinne des Green Deal wirksame Berichterstattung zu gewährleisten, wurde dabei keineswegs nur von Umweltverbänden vorgetragen, sondern auch von Vertretern und Vertreterinnen der Finanzwirtschaft. Diese befürchtet, aufgrund der Lockerungen der Berichtspflichten durch die Kommission nun die Berichtspflichten nicht mehr erfüllen zu können, die der Finanzwirtschaft spezialgesetzlich im Rahmen der Sustainable-Finance-Regulierung auferlegt worden sind.

Wie geht’s weiter?

Die im Konsultationsverfahren und in dem gegen die Standards gerichteten Antrag im Europäischen Parlament geäußerte Kritik an den Standards dürfte auch weiterhin nicht verstummen. Die Kommission hat die Standards alle drei Jahre nach deren Geltungsbeginn unter Berücksichtigung der fachlichen Stellungnahme der EFRAG zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Unternehmen bis zu 750 Mitarbeitenden sind aufgrund von Übergangsvorschriften bereits jetzt in den ersten Jahren der Berichterstattungspflicht von vielen Berichtspflichten freigestellt. Möglicherweise werden sie im Zuge des Evaluationsprozesses oder aufgrund von Änderungen der Bilanzrichtlinie auch dauerhaft entlastet. Denn die Anhebung der monetären Schwellenwerte und die Erweiterung der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der „Small Mid-caps“ (250 – 500 Mitarbeiter) ist auch Bestandteil des vom Bundeskabinett beschlossenen Impulspapiers für eine Initiative zur Bürokratieentlastung auf Europäischer Ebene.

Die Standards werden trotz der Reduzierung der Berichtspflichten, Übergangsvorschriften und Auslegungsmechanismen noch eine große Herausforderung für viele verpflichtete Unternehmen darstellen. Die deutsche Fassung der Standards bedruckt 281 Seiten mit detaillierten Vorgaben und Regelungen. Lindenpartners hat das Software-Tool „ESRS easyaccess“ entwickelt, um den Umgang mit ihnen zu erleichtern.

Dieses Tool

  • schafft einen einfachen Zugang zu der sehr sperrigen Materie der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem es die komplexen Regelungen kondensiert und in Frageform präsentiert,
  • unterstützt den Aufbau von internen Prozessen zur Informationsgewinnung und -verarbeitung sowie zur Governance, indem es die Zuweisung von Aufgaben an einzelne Personen und Teams ermöglicht,
  • vermittelt über ein Dashboard jederzeit den Überblick über den Stand des Reportings in jeder gewünschten Detailtiefe und hilft so der Geschäftsführung zugleich, ihrer due diligence zu entsprechen, und
  • ermöglicht die Eingabe und den Aufbau der entsprechenden Berichtstexte gem. CSRD/ESRS.

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